Von der rechtlichen Prüfung bis zum Abschluss

Immobilienanwältin in Griechenland

Persönliche rechtliche Betreuung bei Kauf, Verkauf, Übertragung, Katasterangelegenheiten und Immobilienstreitigkeiten in ganz Griechenland.

Rechtsanwältin beim Obersten GerichtshofMitglied der Athener Rechtsanwaltskammer seit 2003Akkreditierte Mediatorin · Griechisches Justizministerium

Umfassende rechtliche Betreuung von Immobilien in Griechenland

Immobilientransaktionen und -streitigkeiten verbinden erhebliche finanzielle Werte mit komplexen rechtlichen Anforderungen. Eine frühzeitige Prüfung der Eigentumstitel und Vertragsbedingungen kann unerwartete Risiken verringern.

Die Kanzlei bearbeitet Angelegenheiten in ganz Griechenland und kann eine Transaktion von der ersten Verhandlung bis zum Abschluss und zur Eintragung begleiten. Für Mandanten im Ausland können geeignete Schritte aufgrund einer Vollmacht durchgeführt werden.

01

Rechtliche Due Diligence

Prüfung von Eigentumstiteln und rechtlichen Registern vor einer Übertragung, um Punkte zu erkennen, die geklärt oder bereinigt werden müssen.

02

Kauf und Übertragung

Rechtliche Begleitung von der ersten Verhandlung bis zur Unterzeichnung und zum Abschluss, bei Bedarf mit Vertretung aufgrund einer Vollmacht.

03

Verhandlung und Koordination

Kommunikation mit Immobilienmaklern sowie Koordination mit Notariat, Ingenieur, Steuerberatung oder bereits ausgewählten Fachleuten.

04

Griechisches Kataster und Eintragung

Eintragung von Übertragungen und Erbschaftsannahmen, Berichtigung offensichtlicher Fehler, Verfahren nach Artikel 6 Absatz 4 und geometrische Änderungen.

05

Mietverhältnisse

Entwurf und Prüfung von Mietverträgen, Beratung zu Rechten und Pflichten sowie Bearbeitung von Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern.

06

Immobilienstreitigkeiten

Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Eigentum, Besitz, Nutzung und sonstige immobilienrechtliche Fragen.

Klare Abläufe und persönliche Betreuung

  1. 01

    Übersendung der vorhandenen Eigentumstitel, Verträge und relevanten Unterlagen sowie Klärung des Transaktionsziels.

  2. 02

    Prüfung der rechtlichen Historie und klare Information über Belastungen, offene Punkte oder erforderliche Maßnahmen.

  3. 03

    Verhandlung und Koordination mit Makler, Notariat, Ingenieur, Steuerberatung und weiteren Beteiligten.

  4. 04

    Vorbereitung, gegebenenfalls Vertretung und persönliche Betreuung bis zum Abschluss und zur Eintragung der Urkunde.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten sind allgemeiner Natur. Jedes Mandat wird anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilt.

Warum ist eine rechtliche Prüfung vor dem Immobilienkauf wichtig?

Sie dient dazu, das Eigentumsrecht der verkaufenden Person, die rechtliche Historie der Immobilie sowie eingetragene Belastungen oder offene Fragen zu klären, bevor eine rechtliche Bindung eingegangen wird.

Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?

Hilfreich sind der Eigentumstitel, Angaben zur Identifizierung der Immobilie und – soweit vorhanden – das Katasterblatt, ein Auszug aus dem Katasterdiagramm sowie ein Vertragsentwurf. Die vollständige Liste wird nach Prüfung der konkreten Transaktion festgelegt.

Was prüft eine Anwältin vor einem Immobilienkauf in Griechenland?

Geprüft werden der Eigentumstitel und die rechtliche Historie, eingetragene Belastungen oder Ansprüche sowie die Vertragsbedingungen. Der Umfang richtet sich nach der konkreten Immobilie und der kaufenden Person.

Entwerfen oder prüfen Sie Mietverträge?

Ja. Der Mietvertrag kann geprüft und an die Art des Mietverhältnisses sowie die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden.

Unterstützen Sie bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter?

Ja. Zunächst werden Mietvertrag, Korrespondenz und die geltend gemachten Pflichtverletzungen geprüft, um die außergerichtlichen oder gerichtlichen Möglichkeiten zu bewerten.

Bearbeiten Sie auch Immobilienangelegenheiten außerhalb Athens?

Ja. Die Kanzlei bearbeitet Immobilienangelegenheiten in ganz Griechenland, vorbehaltlich der Prüfung des konkreten Sachverhalts und der erforderlichen Schritte.

Kann eine Transaktion abgeschlossen werden, während ich im Ausland bleibe?

Ja, soweit die erforderlichen Handlungen aufgrund einer geeigneten konsularischen oder notariellen Vollmacht vorgenommen werden können. Ihr genauer Inhalt hängt von der Transaktion ab.

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