Zivilrechtliche Streitigkeiten
Mediation privatrechtlicher Streitigkeiten, die dem Verfahren unterbreitet werden können, mit neutraler Förderung von Kommunikation und Verhandlung.
Alternative Streitbeilegung
Ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, das die Parteien dabei unterstützt, ohne Gerichtsurteil eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Die Leistung
Maria Asimakopoulou ist vom griechischen Justizministerium akkreditiert und unter der Nummer 3741 im Allgemeinen Register der Mediatoren für zivil-, handels- und familienrechtliche Streitigkeiten eingetragen.
In ihrer Tätigkeit als Mediatorin ist sie unabhängig und neutral und entscheidet die Streitigkeit nicht. Diese Rolle unterscheidet sich von der rechtlichen Vertretung einer Partei in einer Mediation, die von einer anderen Mediationsperson durchgeführt wird.
Mediation privatrechtlicher Streitigkeiten, die dem Verfahren unterbreitet werden können, mit neutraler Förderung von Kommunikation und Verhandlung.
Ein strukturiertes Verfahren für Unternehmen und Berufstätige, die eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung anstreben.
Förderung der Kommunikation bei familienrechtlichen Streitigkeiten, die nach dem Gesetz einer Mediation zugänglich sind.
Rechtsberatung und Unterstützung für eine Partei in einer Mediation, die von einer anderen, neutralen Mediationsperson durchgeführt wird.
Zusammenarbeit
Erste Information und Prüfung, ob die privatrechtliche Streitigkeit einer Mediation zugänglich ist.
Einigung der Parteien über das Verfahren und die Mediationsperson.
Gemeinsame oder getrennte Gespräche in einem vertraulichen Rahmen zur Förderung der Verhandlung.
Erstellung eines Protokolls über die Einigung oder Nichteinigung nach den geltenden Vorschriften.
Nützliche Informationen
Die Antworten sind allgemeiner Natur. Jedes Mandat wird anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilt.
Die Mediatorin ist unabhängig und neutral. Sie fällt kein Urteil und gibt keine Lösung vor, sondern unterstützt die Parteien dabei, miteinander zu kommunizieren und eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu prüfen.
Die Mediation findet im Rahmen der Vertraulichkeit nach den geltenden Regeln und den schriftlichen Verpflichtungen der Beteiligten statt.
Unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen kann das Einigungsprotokoll beim zuständigen Gericht erster Instanz hinterlegt werden und einen vollstreckbaren Titel darstellen.
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Kontaktdaten